Inkonellegierung 800 UNS N08800 Nickellegierung Stahlrunder Stange
Produktdetails:
Herkunftsort: | China |
Markenname: | ZHEMU |
Zertifizierung: | ISO |
Modellnummer: | Standard und Anpassung |
Zahlung und Versand AGB:
Min Bestellmenge: | Nicht begrenzt |
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Preis: | As Per Quotation |
Verpackung Informationen: | mit einer Breite von nicht mehr als 20 mm |
Lieferzeit: | 25-35 Tage |
Zahlungsbedingungen: | T/T |
Versorgungsmaterial-Fähigkeit: | 5000kg pro Woche |
Detailinformationen |
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Name: | UNS N08800 Runde Stange aus Nickellegiertem | Zulassung: | Nickelbasislegierung |
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Ni (Min): | 38 Prozent | Modellnummer: | Nickel-Stange |
Schmelzbereich: | 1260 ~ 1355°C | Typ: | UNS N08800 |
Dichte: | 8.9g/cm3 | ||
Hervorheben: | Inkonellegierung 800,Runder Balken aus Nickelstahl,Insolvenz 800 |
Produkt-Beschreibung
UNS N08800 Runde Stange aus Nickellegiertem
Nickelspule / Nickelstreifen / Nickelfolie
Stärke: 0,02-0,5 mm
Breite: 50 bis 300 mm
Länge: 1000-3000 mm
oder nach Kundenwünschen
Nickeldraht
Typ: Gewickeltes Draht, gerade Draht, Schweißdraht usw.
Durchmesser: 0,1 bis 10 mm
oder nach Kundenwünschen
Nickelblech / Nickelplatte
Dicke: 0,3-100 mm Breite: 400-3000 mm Länge: 1000-15000 mm oder nach Kundenanforderung
Standards
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Einheit für die Berechnung der Werte der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 genannten Werte.
Einheitliche Prüfungen für die Verwendung in der Herstellung von Spinnstoffen, die in der Verpackung enthalten sind
ASTM B127, ASTM B619, ASTM B160 usw.
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Material
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Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 festgelegten Maßnahmen zu ergreifen.
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die von der Kommission vorgenommenen Maßnahmen im Hinblick auf die Gewährleistung der Gewährleistung der Gewährleistung der Gewährleistung der Gewährleistung der Gewährleistung der Gewährleistung der Gewährleistung zu prüfen.
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in der Verordnung (EG) Nr. 1225/2009 festgelegten Bedingungen für die Gewährung von Zuschüssen für die Gewährung von Zuschüssen für die Gewährung von Zuschüssen für die Gewährung von Zuschüssen für die Gewährung von Zuschüssen für die Gewährung von Zuschüssen für die Gewährung von Zuschüssen für die Gewährung von Zuschüssen für die Gewährung von Zuschüssen für die Gewährung von Zuschüssen für die Gewährung von Zuschüssen für die Gewährung von Zuschüssen für die Gewährung von Zuschüssen für die Gewährung von Zuschüssen für die Gewährung von Zuschüssen für die Gewährung von Zuschüssen für die Gewährung von Zuschüssen für die Gewährung von Zuschüssen für die Gewährung von Zuschüssen für die Gewährung von Zuschüssen für die Gewährung von Zuschüssen für die Gewährung von Zuschüssen für die Gewährung von Zuschüssen für die Gewährung von Zuschüssen für die Gewährung von Zuschüssen für die Gewährung von Z
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 1 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1225/2009 festgelegten Bedingungen für die Gewährung von Zuschüssen für die Gewährung von Zuschüssen für die Gewährleistung der Gewährleistung der Gewährleistung der Gewährleistung der Gewährleistung der Gewährleistung der Gewährleistung zu erfüllen.
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in den Erwägungsgründen 1 und 2 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 festgelegten Maßnahmen zu ergreifen.
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in den Erwägungsgründen 1 und 2 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in der Verordnung (EG) Nr. 1225/2009 festgelegten Maßnahmen zu ergreifen. Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in den Erwägungsgründen 1 und 2 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
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